Die Trinkwasservorschriften in der Schweiz sind äusserst streng. Sie gewährleisten, dass nur qualitativ hochwertiges Wasser in unsere Häuser geliefert wird. Allerdings: Ab dem Wasserverteiler bzw. ab dem Wasserzähler sind Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer selbst verantwortlich dafür, dass ihr Leitungswasser zu jeder Zeit sauber und trinkbar ist. Sie müssen also eigenverantwortlich dafür sorgen, dass sämtliche sanitären Installationen sauber und technisch einwandfrei sind.
Für Wasserenthärtungsanlagen gibt es dazu klare Vorschriften. Seriöse Anbieter halten diese zu jeder Zeit ein, doch gibt es auch in dieser Branche schwarze Schafe. Wer einen Wasserenthärter einbauen lässt, sollte daher wissen, auf was es ankommt:
Einbau
Die Installation muss gemäss Regelwerk W3 des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfaches und nur durch eine installationsberechtigte Fachperson erfolgen. Wasserenthärtungsanlagen müssen mit einer Rückflussverhinderung versehen werden, damit kein Wasser oder Regeneriermittel ins Wassernetz zurückfliessen kann. Je nach Gemeinde muss die neue eingebaute Anlage zudem durch eine lizenzierte Fachperson abgenommen werden.

Aufstellungsort
Eine Enthärtungsanlage muss an einem kühlen Ort aufgestellt sein, die Wassertemperatur in der Anlage darf 25° C nie überschreiten.
Einstellung der Resthärte
Gemäss EU-Richtlinie 98/83 soll der Natriumgehalt im Trinkwasser 200 mg/l nicht überschreiten. Dem enthärteten Wasser wird daher eine bestimmte Menge nicht enthärtetes Trinkwasser beigemischt. Die so erreichte Resthärte soll zwischen 7 und 15 °fH betragen. Um das ideale Mischverhältnis stets aufrecht zu erhalten, müssen Wasserenthärtungsanlagen fachgerecht eingestellt sein und regelmässig gewartet werden.
Zwangsregeneration und Desinfektion
Der Schweizerische Verband des Gas- und Wasserfachs (SVGW) schreibt eine Zwangsregeneration mindestens alle sieben Tage, der Deutsche Verband des Gas- und Wasserfachs (DVGW) sogar alle 4 Tage vor – auch während Abwesenheit, wenn kaum oder gar kein Wasser verbraucht wird. Dabei wird die Enthärtungsanlage auch desinfiziert und das Wachstum von Keimen verhindert. Das Gesetz schreibt vor, dass Enthärtungsanlagen dazu mit einer Desinfektionseinrichtung ausgestattet sein müssen. Trotzdem werden immer wieder Anlagen verkauft, die nicht über eine solche verfügen – eine Gefahr für die Gesundheit. Es empfiehlt sich daher, beim Kauf einer Wasserenthärtungsanlage ein Zertifikat des DVWG zu verlangen. Dieses garantiert, dass es sich um eine gesetzeskonforme Anlage handelt.
Kontrolle und Unterhalt
Gemäss Schweizer Lebensmittelrecht müssen Enthärtungsanlagen mindestens einmal jährlich durch den Lieferanten gewartet werden.



